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Fahrzeugbrief/EG-Typenbescheinigung
#1
moinsen an alle,
da ich mir ja eine gpz gekauft hab wollte ich um platz in der garage zu haben meine 125er MZ RT verkaufen. als ich gestern dann den brief und alles andre rausgesucht hatte fiel mir auf das in meinem Fahrzeugbrief/ EG-Typenbescheinigung (also kein grüner kfz-Brief sondern nur ein weiߟes A5 blatt mit allen angaben) ich nicht als Eigentümer angegeben bin. Confused: nun hat sich ein interessent für die maschine gemeldet und es sieht aus wie gekonnt aber nicht gewollt wenn im Brief gar kein Eigentümer drin steht... ich selbst werde da nix eintragen da es ja ne urkunde ist wie/wo/was muss ich jetzt machen???
ich hoffe das mir jemand von euch helfen kann
gruߟ tunnelratte
In Rust We Trust Pray
Letzte Waschung Ansbach 2011
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1. Platz weiteste Anreise Hage *1111km* & Hager GPZ Cup´11

"Wenn die Welt nur aus Landmessern bestünde - Sie wäre eine bessere!"
Rex - Bayerntreffen 2014
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#2
Mal gucken, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen:
Ich hab ja auch noch so ein ähnliches Gerät rumstehen. Da sind die Eigentümer nur im nichtamtlichen Teil der Betriebserlaubnis eingetragen. Wenn Du diese hast, kannst dich reinschreiben und das Ding verkaufen.
Du müsstest aber noch eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1) haben, da müsstest Du, bzw. der Letzte auf den die Kiste zugelassen war drin stehen. Wenn Du das Teil verkaufst, wird eine Neue ausgestellt, in der dan derjenige drinsteht, der das Bike kauft, bzw. zulässt.
Zur Absicherung einen Kaufvertrag abschlieߟen, in dem drin steht, dass Du der derzeitige Eigentümer bist.
Fertig
Gruߟ Roman
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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#3
Zitat:Mal gucken, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen:
Ich hab ja auch noch so ein ähnliches Gerät rumstehen. Da sind die Eigentümer nur im nichtamtlichen Teil der Betriebserlaubnis eingetragen. Wenn Du diese hast, kannst dich reinschreiben und das Ding verkaufen.
Du müsstest aber noch eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1) haben, da müsstest Du, bzw. der Letzte auf den die Kiste zugelassen war drin stehen. Wenn Du das Teil verkaufst, wird eine Neue ausgestellt, in der dan derjenige drinsteht, der das Bike kauft, bzw. zulässt.
Zur Absicherung einen Kaufvertrag abschlieߟen, in dem drin steht, dass Du der derzeitige Eigentümer bist.
Fertig
Gruߟ Roman

also kann ich da ohne weiteres meinen Namen eintragen? soll das -in Deutschland- wirklich so einfach gehen? muss da ausser namen noch was andres rein? Adresse oder so ähnlich?

der Teil 1 ist der Fahrzeugschein ne? (stell mich heute wieder doof an)
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#4
[quote="tunnelratte";p="97360
also kann ich da ohne weiteres meinen Namen eintragen? soll das -in Deutschland- wirklich so einfach gehen? muss da ausser namen noch was andres rein? Adresse oder so ähnlich?

der Teil 1 ist der Fahrzeugschein ne? (stell mich heute wieder doof an)[/quote]
So sollte es sein.
Aber geh doch einach mal auf die Zulassungsstelle Deiner Stadt/Gemeinde, die sollten Dir da auf jeden Fall weiterhelfen können, damit Du ganz sicher bist.
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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#5
@ kle-driver: Hattest du ne OP ? Oder liegts daran dass du n Mädchenmotorrad fährst (siehe Profil) Twisted
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#6
Rubino\;p=\"97364 schrieb:@ kle-driver: Hattest du ne OP ?
ups, da war wohl der Fehlerteufel unterwegs, habs schon bereinigt, danke

Rubino\;p=\"97364 schrieb:Oder liegts daran dass du n Mädchenmotorrad fährst
Dir geb ich gleich ein Mädchenmotorrad Evil Twisted , ob Du auf meine überhaupt hoch kommst? Big Grin Big Grin Wink
Lieber 5 Minuten feig,
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#7
kle-driver\;p=\"97383 schrieb:Dir geb ich gleich ein Mädchenmotorrad Evil Twisted , ob Du auf meine überhaupt hoch kommst? Big Grin Big Grin Wink

Warscheinlich nicht Big Grin
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#8
Rubino\;p=\"97384 schrieb:
kle-driver\;p=\"97383 schrieb:Dir geb ich gleich ein Mädchenmotorrad Evil Twisted , ob Du auf meine überhaupt hoch kommst? Big Grin Big Grin Wink

Warscheinlich nicht Big Grin

Es ist immer wieder schön in diesem Forum, schönen Tag noch :top Wink
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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#9
Hi,

die 125er werden in der Regel ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 verkauft. Dafür gibts die EG-Konformitätserklärung oder Übereinstimmungsbescheinigung, die alle erforderlichen Daten enthält. Die Dinger sehen bisweilen recht abenteuerlich aus. Die Zulassungsstelle vermerkt da drauf meistens - oft handschriftlich - das keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgegeben wurde, schreibt einfach das Kennzeichen drauf und kloppt nen Stempel drunter. So war das seinerzeit bei meiner Honda VT 125. Aufgrund der Daten in der Übereinstimmungsbescheinigung wird dann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt. Hoffe, damit ist dir geholfen.

Schöne Grüߟe aus Oberhausen
Es grüߟt der Schraubenfahrer
[Bild: http://img74.imageshack.us/img74/6610/sc...verrm4.jpg]
GPZ 500 S, EZ:2003, grundiert
GPZ 500 S, EZ:1994, reinweiߟ
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#10
screwdriver\;p=\"97465 schrieb:Hi,

die 125er werden in der Regel ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 verkauft. Dafür gibts die EG-Konformitätserklärung oder Übereinstimmungsbescheinigung, die alle erforderlichen Daten enthält. Die Dinger sehen bisweilen recht abenteuerlich aus. Die Zulassungsstelle vermerkt da drauf meistens - oft handschriftlich - das keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgegeben wurde, schreibt einfach das Kennzeichen drauf und kloppt nen Stempel drunter. So war das seinerzeit bei meiner Honda VT 125. Aufgrund der Daten in der Übereinstimmungsbescheinigung wird dann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt. Hoffe, damit ist dir geholfen.

Schöne Grüߟe aus Oberhausen

Hm, ich weiߟ ja nicht, wann das bei Dir war, aber ich habe den Teil 1 dal liegen, ausgestellt 06/2008
Aber wie gesagt, die Zulassungsstelle weiߟ mit Sicherheit Rat
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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#11
moinsen/mahlzeit

danke erstmal für eure Hilfe und Kommentare...
ich hab dann mal kle-driver´s vorschlag beherzigt und bin heute früh zur zulasungsstelle und die meinten das sich nur über den Kaufvertrag der wahre Eigentümer herrausstellen lässt, und ich deshalb mich dort Eintragen kann oder nicht je nachdem wozu ich lust habe. die zulassungsstelle vermerkt bloß den Halter der nicht zwangsläufig der Eigentümer sein muss auf dem Fahrzeugschein/ Teil 2, der Teil 1/Brief kann auf Wunsch (und Kosten) erstellt werden. Laut Zulassungsbehörde soll ich beim Verkauf den Kaufvertrag mit Vorlegen um zu beweisen das das motorrad wirklich mir gehört und ich es dementsprechend auch verkaufen kann... was mir allerdings noch schleierhaft ist die Tatsache das ich das Fahrzeug theoretisch weiterverkaufen könnte auch wenn es mir nicht mehr gehört aber das wär ja ne ganz andre geschichte

also Danke nochmal an alle
In Rust We Trust Pray
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"Wenn die Welt nur aus Landmessern bestünde - Sie wäre eine bessere!"
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#12
tunnelratte\;p=\"97518 schrieb:moinsen/mahlzeit

danke erstmal für eure Hilfe und Kommentare...
was mir allerdings noch schleierhaft ist die Tatsache das ich das Fahrzeug theoretisch weiterverkaufen könnte auch wenn es mir nicht mehr gehört aber das wär ja ne ganz andre geschichte

also Danke nochmal an alle

Bitte gern geschehen. Du könntest theoretisch auch andere Dinge verkaufen, die Du besitzt, aber nicht Eigentümer bist. So z.B verkaufe ich derzeit eine Yamaha TW 125. Obwohl ich den "Brief" habe bin ich zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer. Ist ne juristische Spittzfindigkeit, hat mit der Willenserklärung der Übereignung zu tun usw.
Kann ich bei Bedarf beim Treffen bei nem Bier mal näher erläutern.

Grüssle
Lieber 5 Minuten feig,
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