13.09.2007, 17:51
Hi Gl Corona
zu den Nebelscheinwerfern:
Anzahl 2
Farbe weiß oder hellgelb
Anordnung Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; nicht höher als Scheinwerfer für Abblendlicht; symmetrisch zur Mitte max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand, sonst dürfen die Nebelscheinwerfer nur gemeinsam mit dem Abblendlicht leuchten.
Sichtbarkeit 5° nach oben und nach unten 45° nach außen und 10° nach innen
Ausrichtung nach vorn
Schaltung paarweise, unabhängig von Scheinwerfern für Fernlicht und für Abblendlicht ein- und ausschaltbar
Kontrolle Einschalt- oder Funktionskontrolle zulässig
Ja, ja, die Vorschriften....ist schon extrem bei uns :pistolen: :pistolen: Nebelwerfer also immer paarweise montieren....
Grüße, Sascha
zu den Nebelscheinwerfern:
Anzahl 2
Farbe weiß oder hellgelb
Anordnung Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; nicht höher als Scheinwerfer für Abblendlicht; symmetrisch zur Mitte max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand, sonst dürfen die Nebelscheinwerfer nur gemeinsam mit dem Abblendlicht leuchten.
Sichtbarkeit 5° nach oben und nach unten 45° nach außen und 10° nach innen
Ausrichtung nach vorn
Schaltung paarweise, unabhängig von Scheinwerfern für Fernlicht und für Abblendlicht ein- und ausschaltbar
Kontrolle Einschalt- oder Funktionskontrolle zulässig
Ja, ja, die Vorschriften....ist schon extrem bei uns :pistolen: :pistolen: Nebelwerfer also immer paarweise montieren....
Grüße, Sascha