15.07.2006, 15:23
Hallo,
muß bei meinen Papieren die Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 identisch sein? Meine Drossselung wurde von der Zulassungsstelle nur im "Schein" eingetragen, nicht aber im "Brief", da hat die GPZ nach wie vor 44kw.
Ist das so richtig?
Grüße,
Claudi
muß bei meinen Papieren die Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 identisch sein? Meine Drossselung wurde von der Zulassungsstelle nur im "Schein" eingetragen, nicht aber im "Brief", da hat die GPZ nach wie vor 44kw.
Ist das so richtig?
Grüße,
Claudi
