15.02.2010, 14:41
antibike schrieb:Vandalismus sollte in keiner Teilkasko drin sein. Mutwillige Zerstörung und Beschädigung durch Fremde ist erst in der Vollkasko drin. Ich weiß nicht in wie weit sich diese Versicherungsformen von Versicherer zu Versicherer unterscheiden dürfen, oder ob die immer gleich sein müssen. Hier die Quelle der Information.Hmh, das sieht ja nicht gut aus. Im Prinzip gilt zwar Vertragsfreiheit bei der Ausgestaltung der Police, aber ob sich da eine Versicherung freiwillig über den Mindeststandart hinaus bemüht? Vielleicht ist über Glasbruch bei Spiegel und Blinker was zu holen, das liegt dann aber sicher im Bereich der Selbstbeteiligung. Egal, Nachfragen bringt Erkenntnis.