31.07.2006, 20:28
Hallo,
danke für Eure Auskunft.
Die Zulassungsstellen in Mainz und in Offenbach haben mir allerdings jetzt gesagt, dass eine Drosselung nur im "Schein" eingetragen sein muß, da dieser mit zu führen ist.
Eine Eintragung im "Brief" ist nicht nötig. Dieser muß nämlich dann komplett neu ausgestellt werden, da er seit neustem fälschungssicher ist (EU Norm). Sollte der Besitzer wechseln erhält er ja ebenfalls das TÜV Gutachten über die Drosselung.
Grüße,
Claudi
danke für Eure Auskunft.
Die Zulassungsstellen in Mainz und in Offenbach haben mir allerdings jetzt gesagt, dass eine Drosselung nur im "Schein" eingetragen sein muß, da dieser mit zu führen ist.
Eine Eintragung im "Brief" ist nicht nötig. Dieser muß nämlich dann komplett neu ausgestellt werden, da er seit neustem fälschungssicher ist (EU Norm). Sollte der Besitzer wechseln erhält er ja ebenfalls das TÜV Gutachten über die Drosselung.
Grüße,
Claudi