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Eintragungen im Fahrzeugschein
#6
Hallo,

danke für Eure Auskunft.
Die Zulassungsstellen in Mainz und in Offenbach haben mir allerdings jetzt gesagt, dass eine Drosselung nur im "Schein" eingetragen sein muߟ, da dieser mit zu führen ist.
Eine Eintragung im "Brief" ist nicht nötig. Dieser muߟ nämlich dann komplett neu ausgestellt werden, da er seit neustem fälschungssicher ist (EU Norm). Sollte der Besitzer wechseln erhält er ja ebenfalls das TÜV Gutachten über die Drosselung.

Grüߟe,
Claudi
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Nachrichten in diesem Thema
Eintragungen im Fahrzeugschein - von squaredancer - 23.06.2006, 09:07
[Kein Betreff] - von Björn - 23.06.2006, 09:57
[Kein Betreff] - von squaredancer - 15.07.2006, 15:23
[Kein Betreff] - von squaredancer - 16.07.2006, 14:18
[Kein Betreff] - von squaredancer - 17.07.2006, 07:32
[Kein Betreff] - von squaredancer - 31.07.2006, 20:28

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