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Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
#9
Morpheus schrieb:Das hat in Steuer und Versicherung Vorteile meinte mein Kollege mal, der hatte seinen auch so gemeldet...

Ergänzung:
Das geht jedoch nicht mit jedem beliebigen T4, da müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. z.B. eine fest eingebaute Trennwand zwischen Fahrerkabine und Lade-bzw. Frachtraum, wenn es sich beispielsweise um einen Transporter handelt...
Aber wenn solche Voraussetzungen existieren, ist es auf jeden Fall deutlich günstiger mit der LKW-Zulassung.
Mach das Beste aus Deiner Zeit - Du hast es Dir verdient.
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Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - von TwinStorm - 14.04.2010, 22:40

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