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Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
#10
TwinStorm schrieb:
Morpheus schrieb:Das hat in Steuer und Versicherung Vorteile meinte mein Kollege mal, der hatte seinen auch so gemeldet...

Ergänzung:
Das geht jedoch nicht mit jedem beliebigen T4, da müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. z.B. eine fest eingebaute Trennwand zwischen Fahrerkabine und Lade-bzw. Frachtraum, wenn es sich beispielsweise um einen Transporter handelt...
Aber wenn solche Voraussetzungen existieren, ist es auf jeden Fall deutlich günstiger mit der LKW-Zulassung.

richtig, das ist ein transporter. der kann als lkw zugelassen werden und kostet dann statt 401€ steuer (pkw) nur noch 210€ (lkw). versicherung weiߟ ich jetzt nicht..
2002er D alias "The Schlachtfeld" / Weiߟ Matt / Nackisch

2001er Ducati 748S Biposto / Rosso Anniversary

[Bild: http://images.spritmonitor.de/342977_5.png]
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Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - von Spezialistz - 15.04.2010, 12:11

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