06.06.2010, 19:01
Moinsen,
Radfahrer müssen nicht automatisch den rechten Radfahrweg benutzen; es kann unter Umständen sein, dass beide Seiten frei wählbar sind (immer dann, wenn das entsprechende Schild da ist...)
So wie ich das verstehe, kamst Du aus einer Straße und wolltest auf eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen.
Somit hat erst einmal der Fahrradfahrer Vorfahrt; unabhängig von der Straßenseite... könnte ja auch ein super- schneller- Jogger sein... (
).
Verhandelbar wäre ggf. eine Teilschuld... aber soetwas müsste man zivilrechtlich ausfechten...
Grüße, Sascha.
Radfahrer müssen nicht automatisch den rechten Radfahrweg benutzen; es kann unter Umständen sein, dass beide Seiten frei wählbar sind (immer dann, wenn das entsprechende Schild da ist...)
So wie ich das verstehe, kamst Du aus einer Straße und wolltest auf eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen.
Somit hat erst einmal der Fahrradfahrer Vorfahrt; unabhängig von der Straßenseite... könnte ja auch ein super- schneller- Jogger sein... (
![Doh Doh](https://gpz.info/images/smilies/eusa/doh.gif)
Verhandelbar wäre ggf. eine Teilschuld... aber soetwas müsste man zivilrechtlich ausfechten...
Grüße, Sascha.