05.01.2011, 19:06
@Fliegzoo:
Der Eintrag im Schein würde mir jetzt erst mal weniger Sorgen machen als die Frage, welche Leistung Deine GPZ denn jetzt tatsächlich hat.
Wenn sie mit 20 KW (27 PS) eingetragen ist, spricht das stark für eine schon vorhandene Drosselung durch seitlich angebrachte Löcher in den Gasschiebern. Der Vorbesitzer sprach ja auch von einem gedrosselten Vergaser.
Die Drosselscheiben in den Ansaugstutzen werden eigentlich als eine Möglichkeit gebraucht, um eine GPZ, die KEINE Löcher in den Schiebern hat (also mit 60 Ps daherkommt) auf 34 PS runter zu bringen.
Wenn Du jetzt BEIDES drin haben solltest, ist das doppelt gemoppelt, trägt sicher nicht zu einem guten Motorlauf bei und bringt auch für die Zulassung nichts.
Am besten mal einen Gasschieber rausnehmen und mit der Liste hier vergleichen, danach schaun wir mal weiter, was das rechtliche betrifft.
Grüße, rex
Der Eintrag im Schein würde mir jetzt erst mal weniger Sorgen machen als die Frage, welche Leistung Deine GPZ denn jetzt tatsächlich hat.
Wenn sie mit 20 KW (27 PS) eingetragen ist, spricht das stark für eine schon vorhandene Drosselung durch seitlich angebrachte Löcher in den Gasschiebern. Der Vorbesitzer sprach ja auch von einem gedrosselten Vergaser.
Die Drosselscheiben in den Ansaugstutzen werden eigentlich als eine Möglichkeit gebraucht, um eine GPZ, die KEINE Löcher in den Schiebern hat (also mit 60 Ps daherkommt) auf 34 PS runter zu bringen.
Wenn Du jetzt BEIDES drin haben solltest, ist das doppelt gemoppelt, trägt sicher nicht zu einem guten Motorlauf bei und bringt auch für die Zulassung nichts.
Am besten mal einen Gasschieber rausnehmen und mit der Liste hier vergleichen, danach schaun wir mal weiter, was das rechtliche betrifft.
Grüße, rex

