21.01.2012, 12:21
Hairybird schrieb:Und nur weil es keinen TÜV hat, heisst es noch lange nicht, dass man es deswegen verurteilen kann.Na und wie man dich dann verurteilen kann. Fahr mal damit zum Tüv, das Urteil wirst du schon sehen.

Es gibt eben welche die sich in ihr los fügen und brav alles "legalisieren" lassen,
und die "Fuck 4 Tüv" Fraktion die einfach hofft das es keiner merkt.
Spätestens wenn die Möhre dann mal verkauft wird und der Käufer nichtsahnend ne neue Plakette will steht er dumm da ...
Hairybird schrieb:Da ist Abstrahlwinkel etc. scheissegal... Soll heissen, wenn man ein Licht weit genug dimmt, kann man direkt reingucken ohne auch nur im geringsten geblendet zu werden.Wenn du das so einstellst das Nachts niemand geblendet wird,
wirst du warscheinlich Tagsüber nicht mal mehr sehen das die Funzel überhaupt an ist

Meine Phantasie ist teilweise sehr ausgeprägt, so kann ich mir z.B. gut vorstellen,
das ein Scheinwerfer der auf 100m Entfernung in 1m höhe 1Lx Beleuchtung bringen soll,
auch gedimmt auf 25m Entfernung immer noch blendet.
Und leider spuckt §51 StVZO exakt geregelte Werte zu dem Thema aus.
Und zu deiner Phantasie:
Hairybird schrieb:Und es hat doch nur VorteileSiehe Punkt 1, Punkt 2, Punkt 3, und Punkt 4
1) bessere Optik
2) werd ich besser gesehen
3) kommen keine dummen Kommentare von wegen "ey deine eine Lampe ist kaputt"
4) bekomm ich nachts vielleicht sogar ne bessere Ausleuchtung
Oder um es mit deinen Worten zu sagen: "bis jetzt sieht es eher danach aus,
als würden manche Leute hier aus Ihrer Fantasie und Vorstellungskraft heraus schreiben"
