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Problem mit Abnahme von Drossel
#2
Servus und willkommen!

Mach dir darüber mal keinen Kopf. Denn erstens interessiert es einen TÜV-Prüfer und den Sachbearbeiter der Straßenzulassungsbehörde nicht die Bohne, ob oder welchen Führerschein du hast - das Motorrad sollte nur in einem ordnungsgemäߟen Zustand sein - und zweitens wirst du wohl auf dem Weg zum TÜV nicht dermaßen auffällig (bzw. schnell) fahren, dass eine Polizeistreife auf dich aufmerksam würde.

Merke: Füherschein und Motorrad sind zwei Paar Stiefel. Selbst deine Oma, die evtl. keinen Führerschein hat, könnte das Bike auf sich zulassen bzw. Eintragungen vornehmen lassen. Wink


Viel wichtiger ist, ob die Drossel ordnungsgemäߟ eingebaut wurde und ob du das irgendwie schriftlich belegen kannst. Denn viele TÜV-Prüfer wollen einen Nachweis über den sachgerechten Einbau, z.B. von einer Werkstatt. Es gibt zwar auch "kulante" Prüfer, denen das Leistungsreduzierungsdokument von der Drossel vollkommen ausreicht, aber viele sind auch genau. Denn sonst könntest du ja auch bescheiߟen und sagen, das Bike sei zwar gedrosselt, in Wirklichkeit fährst du aber offen umher.

Du brauchst wie gesagt auch noch das Gutachten zur Leistungsreduzierung, das der Drossel beiliegen sollte bzw. das auf dein Motorrad, sprich auf die Fahrgestellnummer, ausgestellt wurde.
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Problem mit Abnahme von Drossel - von squaredancer - 08.11.2006, 18:29
[Kein Betreff] - von orangerider - 08.11.2006, 19:19
[Kein Betreff] - von squaredancer - 08.11.2006, 20:01
[Kein Betreff] - von skamp - 08.11.2006, 21:19
[Kein Betreff] - von squaredancer - 08.11.2006, 22:43

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