08.11.2006, 20:01
Danke,
Mit dem Prüfer ist alles geklärt, dem reicht ne eidesstattliche Erklärung sowie das Teilegutachten.
Mir gehts dabei eher um die führerscheinrechtliche Sache.
Mit dem Prüfer ist alles geklärt, dem reicht ne eidesstattliche Erklärung sowie das Teilegutachten.
Mir gehts dabei eher um die führerscheinrechtliche Sache.
