27.01.2013, 17:53
Naja, nach wie vor scheint zu stimmen, dass man Ãnderungen an der Sitzbank nicht eintragen muss, solange man die originale "Grundplatte" benutzt; das wurde hier getan. Eingetragen werden muss nur, wenn sich die Anzahl der Sitzplätze ändert. Aber wer sagt, dass sich nicht jemand auf das GFK kann? Haltegriff und Soziusrasten sind ja noch am Fahrzeug... 
EDIT: Gibt es bei der "Grundplatte" einen Unterschied zwischen A- und D-Modell? (oder nur bei der Bepolsterung)?

EDIT: Gibt es bei der "Grundplatte" einen Unterschied zwischen A- und D-Modell? (oder nur bei der Bepolsterung)?
