08.06.2012, 12:52
Rockser schrieb:Also hab eben mal in meine Zulassung geschaut, da steht ausser der Dimension keinerlei Begrenzung. Woher soll der gute Kieberer (=Polizist) also wissen, dass der BT45 nicht erlaubt ist?Hallo
Würd sagen "weil er sie höchstwahrscheinlich lesen kann"
Da ich hinten NOCH 120/90 H 16 eingetragen hab.
Aber es ist schon in arbeit und wird sobald ich meine Wilbers hab gleich zusammen gemacht.
Die Antwort der MA46 auf meine Anfrage diesbezüglich lautet:
Freigaben für Rad/Reifenkombinationen können nur Fzghersteller od.autorisierte Prüfstellen geben.
Gibt der Fzgherstelller keine Freigabe so müssten Sie sich um Alternativen umschauen (Tüvgutachten etc..)
Diese Gutachten im Anhang können verwendet werden sofern die angeführte ihrem Fzg entspricht.
Mit dem Typenschein, den Teilegutachten,und einer Montagebestätigung zu uns kommen einreichen Sie bekommen einen
Termin zur Fzg-Vorführung Kosten:40€ .
Um Freigaben etc... muss sich der Fzghalter bemühen nicht die Landesfzgprüfstelle.
hab die Freigaben von Bridgeston für die 100/90 16 54H TL - 130/90 16 67H TL
und für die 110/90 16 59V TL - 130/90 16 67V TL bei der anfrage mitgeschickt.
jetzt kann ich´s mir also sogar für vorne aussuchen welchen ich nehm
Lg Walter
