02.07.2012, 18:42
@ VI_GPZ: Ich will Dir den Tag jetzt echt nicht vermiesen, aber ich hab ne richtig schlechte Nachricht für Dich: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man nach einem Bewusstseinsverlust jeglicher Art (Schlaganfall, epileptischer Anfall, sogar nach nem Sekundenschlaf) für mindestens 6 Monate kein KfZ führen darf bzw. im Extremfall in keiner Weise (nicht mal als Fußgänger) am Strassenverkehr teilnehmen darf.
Dir wird zwar der Führerschein nicht entzogen, aber Dein Arzt -bzw. der Neurologe, zu dem Du zwecks Aufklärung Deiner Bewusstlosigkeit überwiesen werden wirst- spricht ein "ärztliches Fahrverbot" aus/ erklärt Dich für nicht verkehrstauglich.
Erst wenn Du ein halbes Jahr keine weitere Bewusstseinsstörung erlitten hast, wird Dir die Teilnahme am Strassenverkehr wieder gestattet werden.
Den Spaß durfte ich nämlich auch schon mitmachen
Solltest Du Dich über das ärztliche Fahrverbot hinwegsetzen und dann aufgrund einer erneut auftretenden Bewusstseinsstörung einen Unfall verschulden, wirds richtig teuer! Deine Versicherung würde (auch für Personenschäden) nicht haften da Du grob fahrlässig handelst. Vor Gericht säh es dann ebenso übel für Dich aus.
So, jetzt aber erstmal genug der Horrorgeschichten. Ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass sich die Ursache des Ganzen schnell aufklärt und Du nicht noch öfters damit zu kämpfen hast. Das hätte wirklich seeeehr böse ausgehen können!
Dir wird zwar der Führerschein nicht entzogen, aber Dein Arzt -bzw. der Neurologe, zu dem Du zwecks Aufklärung Deiner Bewusstlosigkeit überwiesen werden wirst- spricht ein "ärztliches Fahrverbot" aus/ erklärt Dich für nicht verkehrstauglich.
Erst wenn Du ein halbes Jahr keine weitere Bewusstseinsstörung erlitten hast, wird Dir die Teilnahme am Strassenverkehr wieder gestattet werden.
Den Spaß durfte ich nämlich auch schon mitmachen

Solltest Du Dich über das ärztliche Fahrverbot hinwegsetzen und dann aufgrund einer erneut auftretenden Bewusstseinsstörung einen Unfall verschulden, wirds richtig teuer! Deine Versicherung würde (auch für Personenschäden) nicht haften da Du grob fahrlässig handelst. Vor Gericht säh es dann ebenso übel für Dich aus.
So, jetzt aber erstmal genug der Horrorgeschichten. Ich wünsche Dir auf jeden Fall, dass sich die Ursache des Ganzen schnell aufklärt und Du nicht noch öfters damit zu kämpfen hast. Das hätte wirklich seeeehr böse ausgehen können!