03.07.2012, 20:58
Akido schrieb:Bist Du sicher das dem so ist?Jupp da bin ich mir sicher, es geht im Betreffenden Paragraphen um die Fahrtauglichkeit und deren Einschränkung durch Bewusstseinsstörungen jeglicher Art.
Kein Fahrer der das weiss würde zum Arzt gehen.
Das würde ja bedeuten das jeder Taxi-Bus oder LKW-Fahrer gleich arbeitslos ist.
Zitat:" Das Straßenverkehrsgesetz besagt im § 2, dass geeignet zum Führen von Fahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Für Ãrzte und Patienten ist die Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit von Menschen mit epileptischen Anfällen und Epilepsien die âBegutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung in ihrer 6. Auflage aus dem Jahre 2000.â Es handelt sich bei dieser Leitlinie um Empfehlungen, die in der Praxis jedoch einen nahezu verbindlichen Charakter haben. " (Quelle: hier)
Dies gilt allerdings nicht nur für epileptische Anfälle, sondern wie gesagt für jegliche Bewusstseinsstörungen, finde dazu allerdings auf Anhieb kein Zitat. Edit: hier auf Seite 320 mal eine Auflistung von Erkrankungen, welche die Fahrtauglichkeit einschränken/ ein Fahrverbot bedeuten.
Bei Berufskraftfahrern ist die Dauer des ärztlichen Fahrverbots übrigens noch länger! Steht aber auch in den Links.
Das Problem an der ganzen Sache ist ja, dass eine solche Bewusstseinsstörung jeder Zeit wieder auftreten könnte und man, wenn gerade am Strassenverkehr teilnimmt, nicht nur sich selbst, sondern auch andere massiv gefährdet!!!
Akido schrieb:Das würde ja bedeuten das jeder Taxi-Bus oder LKW-Fahrer gleich arbeitslos ist.Oder, wie in meinem Falle seinerzeit, verliert auch ein Kurrierfahrer seine Arbeit. Ist zwar scheiße, aber immernoch besser als einen uU. tödlichen Unfall zu verschulden, oder?