05.07.2012, 17:01
Procyon schrieb:Heyho,
gombie schrieb:im Extremfall in keiner Weise (nicht mal als Fußgänger) am Strassenverkehr teilnehmen darf
also das glaube ich eher nicht, denn das könnte bedeuten dass du nicht mal vor deine Haustür gehen darfst und das ist dann doch ein Freiheitsentzug, der etwas zu stark ist. Und die Freiheit, in D rumzuspazieren wo man will, ist ein Grundrecht ...
Ist die Aussage meines Neurologen -zum Glück nicht auf mich bezogen

Ich denke mal, dass er damit "nicht ohne Begleitung/ Aufsicht" meinte, hab aber nicht näher nachgefragt, da es mich ja nicht betrifft.