25.12.2006, 13:46
hab nochmal bei motorrad.de rumgestöbert und das hier gefunden:
Wichtiger Hinweis: Eine Ãnderung der Sekundärübersetzung - die Primärübersetzung spielt sich zwischen Kurbel- und Getriebeeingangswelle ab - ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Schließlich hat sie Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen.
ich hab mir das ritzel nun bestellt
Wichtiger Hinweis: Eine Ãnderung der Sekundärübersetzung - die Primärübersetzung spielt sich zwischen Kurbel- und Getriebeeingangswelle ab - ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Schließlich hat sie Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen.
ich hab mir das ritzel nun bestellt