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Unterschiedliche Bereifung erlaubt?
#7
c-de-ville schrieb:dafür gibt es keine Freigabe. Reifen müssen von einem Hersteller sein und auch typmäߟig zusammen freigegeben sein. Denn es gibt auch Reifen eines Herstellers, die darf man nicht zusammen fahren.

Wenn man Reifen verschiedener Hersteller fährt erlischt die Betriebserlaubnis, kostet also Kohle wenn man erwischt wird.

Gruߟ c-de-ville
ometa schrieb:Unterschiedliche Fabrikate gehen nur bei 2 oder mehspurigen 2- oder mehr-Achsern. Bei 2 Achsen und 1 Spur ist ein Mix nich erlaubt - nur freigegebene Kombinationen.

Hmh, ich hab mich vor längerer Zeit auch mal mit dem Thema beschäftigt, und nichts gefunden, wo der Gesetzgeber (nicht der Motorradhersteller!!!) bei Zweirädern eine Mischung von Reifen unterschiedlicher Hersteller grundsätzlich untersagt.

Weiߟ da einer einen Passus in der StVZO, wo das untersagt ist?

Ist halt für ältere Fahrzeuge interessant, wo halt nur die Reifendimensionen im Brief stehen und der Hersteller keine Reifenbindung ausgesprochen hat.
Würd bei mir eine Wissenslücke schlieߟen, und soll unabhängig davon betrachtet werden, ob eine Mischung verantwortbar ist oder nicht.
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Nachrichten in diesem Thema
Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - von rex - 15.10.2012, 19:27
Re: Unterschiedliche Bereifung erlaubt? - von Phil - 22.11.2012, 16:46

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