11.12.2013, 22:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2013, 22:11 von Martin (webmaster).)
Meines Wissensstandes nach gibts bei privat-zu-privat der sogenannte "Ausschluss der Gewährleistungs-und Sachmängelhaftung".
Heisst zu deutsch, dass es keine Rückgabe/Rücknahme gibt, sofern vom Verkäufer kein grober Mangel verschwiegen wurde, der ihm vorher mit Sicherheit bekannt war.
Ob das bei die Schluchtis genauso ist, keine Ahnung. Guck doch mal auf der Ösi-ADAC-Seite - die haben da bestimmt Kaufverträge zum runterladen (so wie bei uns).
Edit: Wenns doch Probleme gibt, dann her damit - ich kenn einen hervorragenden Anwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht
Heisst zu deutsch, dass es keine Rückgabe/Rücknahme gibt, sofern vom Verkäufer kein grober Mangel verschwiegen wurde, der ihm vorher mit Sicherheit bekannt war.
Ob das bei die Schluchtis genauso ist, keine Ahnung. Guck doch mal auf der Ösi-ADAC-Seite - die haben da bestimmt Kaufverträge zum runterladen (so wie bei uns).
Edit: Wenns doch Probleme gibt, dann her damit - ich kenn einen hervorragenden Anwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht
Vier Finger zum Gruß erhoben
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)