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Gewährleistungsfrage
#6
Ich kann nur für Deutschland sprechen, bzw. meine Meinung...
Osterreich wird aber vergleichbar sein... Ist ja kein Hinterwäldlerstaat Wink


(11.12.2013, 21:57)Overdose schrieb: Im Kaufvertrag sind folgende Zeilen zu finden:
Da es sich um einen Gebrauchtgegenstand handelt, leistet der Verkäufer keine weitere Garantie.
Das Fahrzeug befindet sich im besichtigten Zustand.

Damit ist es eigentlich eindeutig...
Unter der Vorraussetzung, dass man nicht eindeutig Betrug (Kilometerstandmanipulation, Fahrlässigkeit, oder schlichte Falschheit der Papiere...) beweisen kann, ist es schlicht gesagt, "gekauft wie gesehen"...

Das wird halt mit der Beweisbarkeit von Absicht in Deinem Beispiel stehen und fallen...

Alles andere wäre allerhöchstens eine freiwillige Sache...

...denke ich...
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Gewährleistungsfrage - von Overdose - 11.12.2013, 21:57
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