12.12.2013, 15:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2013, 15:55 von TheDarkAvanger.)
(12.12.2013, 06:56)rex schrieb:(11.12.2013, 22:52)Overdose schrieb: Das Problem ist die Formulierung....es steht "keine weitere Garantie".
Gewährleistung ist aber ganz was anderes und diese wird im Kaufvertragstext nicht ausgeschlossen.
Also hat der Käufer Anspruch - oder?
Völlig richtig, der Verkäufer ist über die landläufig übliche Verwechslung von (freiwilliger) Garantie und (gesetzlich vorgegebener) Gewährleistung gestolpert, und hat von daher jetzt erst mal ein Problem.
wenn ein Privatmann so formuliert, dann urteilen die Richter im Normalfall so, dass Garantie = Gewährleistung ist. Als Privatmann muss man sich nicht mit jeglichen kleinen Rechtlichen Formulierungen auskennen. Hier reicht es, wenn man Garantie oder Gewährleistung ausschließt. Da gibt es diverse Gerichtsurteile zu. Bei Händler darf/muss man es dagegen genau nehmen.
Es besteht zwar immer noch eine kleine Chance, dass es Richter anders urteilen würde, aber davon würde ich nicht ausgehen.
EDIT: Soll jetzt nicht heißen, dass es ab sofort reicht, wenn man das flapsig formuliert.
Gruß
Dark
EX500D, BJ '95, obsidian schwarz metallic, jede Menge Veränderungen
(1. Motor)
[Bild: https://gpz.info/uploads/Tacho-Signatur.png]
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