14.12.2013, 09:19
(13.12.2013, 13:11)Overdose schrieb: Wisst Ihr was das blöde an der Sache ist... - ich bin der Verkäufer.:blue:
Hehe, hatte ich mir schon fast gedacht, so ne Erbsenzähler-Mentalität beim Kauf eines Gebrauchten stünde Dir auch nicht!
![Wink Wink](https://gpz.info/images/smilies/icon/wink.gif)
Falls die Infos vom Anwalt Montag wenig günstig ausfallen, würde ich eventuell mal über einen Vergleich nachdenken:
Du beteiligst Dich an den Reparaturkosten, und ihr macht im Gegenzug einen neuen, besser formulierten Kaufvertrag, der Dich vor etwaigen künftigen Forderungen schützt!?
Alles natürlich abhängig von der Höhe der Reparaturosten, des Auftretens des Käufers etc...ist also nur so eine spontane Idee.
Grüße, rex