11.01.2006, 18:56
Insane785 schrieb:genau weil der tüv das ganze auseinander schraubt und nachguckt...*g* als ich meine aufgemacht hab, bin ich hin und hab gesagt is offen der is ne runde auf dem hof gedreht und hat den rest kontrolliert und gut war... ich glaub nich das die da sogenau nachgucken...
Beim Entdrosseln wird sich der TÜV auch nicht viel drum scheren, ob das Bike auch wirklich entdrosselt wurde. Denn wer sein Bike als "Entdrosselt" bei TÜV vorstellt und in Wirklichkeit noch mit reduzierter Leistung rumfährt, der ist selber schuld

Bei der Leistungsreduzierung (=Drosseln) wird kaum jemand so einfach mit dem Spruch "ich habs selbst eingebaut" beim TÜV ohne weiteres durchkommen. Hier wird in den allermeisten Fällen eine Einbaubescheinigung der Werkstatt o.ä. verlangt - sonst gibts keine Eintragung.
Zum Thema Drosselblenden A und D:
Die Blenden unterscheiden sich lediglich im Durchlass (Innendurchmesser) der Blenden. Die vom D-Modell sind oval geformt und die Blenden fürs A-Modell haben einen runden Durchmesser (wenn ich nicht irre 16 mm).
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)

(und zwei Grüne hinter sich gelassen)