02.02.2014, 21:43
(02.02.2014, 14:40)Yuri schrieb: ihr könnt natürlch den bugspioler an der anlagefläche des krümmers auch ausschneiden. sieht zwar etwas bescheiden aus und ist nicht ganz zulassungskonform. veränderungen an originalbauteilen müssen abgenommen werden.
Echt?

Ich dachte die Verkleidung kann man ändern wie man will, sofern man nicht durch nach außen stehende Kanten eine erhöhte Verletzungsgefahr hervorruft. (Weshalb mittlerweile der typische Jaguar auf dem gleichnamigen Auto in Deutschland nichtmehr zugelassen ist, da Er spitz nach vorn hervorsteht, der Mercedes-Stern aber zulässig ist, da dieser ja durch die runde Form keine scharfen Kanten hat!)
Wie die Verkleidung aussieht, kann dem TÜV doch s***** egal sein. Vor allem, wenn man die Originalverkleidung, die ja vom Material her genehmigt und die Bestimmungen bezüglich Brennbarkeit, Verformbarkeit, Bruchneigung usw. erfüllt modifiziert...
Anders sieht es bei Zubehörteilen aus anderen Materialien aus, wie z.B. Tuningstoßstangen aus GFK o.ä. aus, da diese erstmal auf die nötige Stabilität usw. geprüft werden müssen...
Streng genommen müsste ich ja dann meine Sitzbank auch abnehmen lassen, obwohl ich die auf der Originalsitzbank aufgebaut habe...


Wenn das so weiter geht muss man auch noch eine andere Lackierung vom TÜV abnehmen lassen...

