07.02.2014, 17:02
(07.02.2014, 12:53)Yuri schrieb: was ich jetzt noch sehe:
-zwei fußrastenpaare = zwei sitzplätze = zwei personen müssen platz finden
-ein fußrastenpaar = ein sitzplatz = eine person muss platz finden
jetzt stellt sich die frage, ob durch deine sitzbankkiste überhaupt noch dein sozius mitfahren kann. die fußrasten haste ja noch dran. weiterhin müssen die sitzplätze im fahrzeugschein mit den sitzplätzen deines fahrzeugs übereinstimmen.
Das stimmt so nicht, denn es gibt Sitzbankabdeckungen, auch für die GPZ zum Abdecken des Soziussitzes. Dann sieht es aus wie ein Einmannhöcker, ist es aber nicht, da durch lösen von 1 bis 3 Schrauben die Abdeckung ruckzuck entfernt werden kann. Sowas hab ich bei meiner GPZ 900, da ist es nur ein Egli-Heck. Ich fahre immer mit Abdeckung und Soziusrasten zum TüV und es hat noch NIE jemanden interessiert. Auch die Rennleitung, die mich schon mehrmals angehalten hat, hat´s nicht interessiert. Die Sitzbank ist zwar eingetragen, aber von der Abdeckung steht in den Papieren nix drin.
Gruß c-de-ville