18.01.2006, 12:56
*dennagelraushol*
Also so wie die meisten von uns das haben, also den Spritzschutz so abgesägt, dass er nur noch das Kennzeichen hält, oder sogar diese Eigenkonstruktion aus gebogenem Blech, ist eigentlich definitiv niocht zulässig, das das Kennzeichen laut DEKRA nicht als Spritzschutz verwendet werden darf...
[Bild: http://www.motorcycledaily.com/090105bottom_r6.jpg]
Sowas ist dann ja auch nicht im Ernst ein Spritzschutz, oder?
Ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass ich da mal was Baujahrabhängiges gelesen habe... Hmmm....
Sonst muss ich doch noch mal bei TÜV fragen...

Björn
Also so wie die meisten von uns das haben, also den Spritzschutz so abgesägt, dass er nur noch das Kennzeichen hält, oder sogar diese Eigenkonstruktion aus gebogenem Blech, ist eigentlich definitiv niocht zulässig, das das Kennzeichen laut DEKRA nicht als Spritzschutz verwendet werden darf...
[Bild: http://www.motorcycledaily.com/090105bottom_r6.jpg]
Sowas ist dann ja auch nicht im Ernst ein Spritzschutz, oder?
Ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass ich da mal was Baujahrabhängiges gelesen habe... Hmmm....
Sonst muss ich doch noch mal bei TÜV fragen...
Björn
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel

