18.01.2006, 18:30
Björn schrieb:...oder sogar diese Eigenkonstruktion aus gebogenem Blech, ist eigentlich definitiv niocht zulässig...
Soso, öfter mal was Neues
Bei mir hat weder die Rennleitung noch irgendein TÜV am Kennzeichenhalter etwas bemängelt
Ich würde mir da schon eher Sorgen um die geplanten (in einem anderen Thread erwähnten) Auspuffmodifikationen machen. DIE sind "definitiv nicht zulässig"
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)

