18.01.2006, 18:30
Björn schrieb:...oder sogar diese Eigenkonstruktion aus gebogenem Blech, ist eigentlich definitiv niocht zulässig...
Soso, öfter mal was Neues
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Bei mir hat weder die Rennleitung noch irgendein TÜV am Kennzeichenhalter etwas bemängelt
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Ich würde mir da schon eher Sorgen um die geplanten (in einem anderen Thread erwähnten) Auspuffmodifikationen machen. DIE sind "definitiv nicht zulässig"
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Vier Finger zum Gruß erhoben ![Smile Smile](https://gpz.info/images/smilies/icon/smile.gif)
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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