18.01.2006, 22:44
Henry schrieb:@Björn: Das Kennzeichen darf man nicht als Spritzschutz benutzen, wohl aber die Edelstahlplatte, die ich dahinter montiert habe...
Alle Maschinen ohne EU Zulassung (glaub ich vor 89 oder so), müssen einen Spritzschutz haben der bis 15cm über die Radachse reicht.
Das ganze ist übrigens nur ein kleiner Mangel wegen dem kein TÜV die Plakette verweigern darf.
Gruß
Bei mir hat mir dann auch keiner die Plakette verweigert, aber es ist immerhin ein geringfügiger Mangel.
Stimmt, so ist es, hinter dem Kennzeichen muss noch was sein...
Woher erkenne ich denn genau, ob für meine Maschine die EU-Regelung gilt?
Also heißt das aber auf jeden Fall, dass ich durch eine hinterradabdeckung keinen Spritzschutz ersetzen kann
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Zitat:Soso, öfter mal was Neues WinkAlso wie oben geschrieben, da muss hinter dem Kennzeichen auch noch eine platte sein...
Bei mir hat weder die Rennleitung noch irgendein TÜV am Kennzeichenhalter etwas bemängelt Wink
Ich würde mir da schon eher Sorgen um die geplanten (in einem anderen Thread erwähnten) Auspuffmodifikationen machen. DIE sind "definitiv nicht zulässig" Very Happy
Den Auspuffumbau würde ich ja wenn so versuchen, dass der TÜV den auch absegnet, weil sowas fällt dann ja doch ein ganz klein bisschen auf, dass das nicht Serie ist
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Björn
"Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden."
Hermann Hesse, Das Glasperlenspiel
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