25.04.2007, 16:07
Ich kenne das auch so. Ein Gutachten bekommt die Versicherung und das andere "Duplikat" bekommt der Geschädigte.
Bei uns ist es dann auch so, dass du nach Gutachten auch abrechnen kannst, ok nur der Nettobetrag, aber wenn du dann einen an der Hand hast oder es in eigener Regie reparieren kannst, dann muss dir die gegnerische Versicherung dies auch auszahlen.
Gruss
Wepps
Bei uns ist es dann auch so, dass du nach Gutachten auch abrechnen kannst, ok nur der Nettobetrag, aber wenn du dann einen an der Hand hast oder es in eigener Regie reparieren kannst, dann muss dir die gegnerische Versicherung dies auch auszahlen.
Gruss
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

