30.05.2007, 23:48
Hi, also im zeuge meiner entdrosselung habe ich auf rat meines Kawamannes mal das Gutachten für die Entdrosselung heir ausm Download gezogen.
Da steht nun "Für die umgerüstete 44 KW Version ist nach Angaben des Herstellers eine REifenbindung vorgeschrieben, die unter Ziff. 33 eingetragen werden muss[...] die Reifenfreigaben sind auf der Kawasaki Reifenbescheinungung UR5 S ersichtlich".
Ãhm...was? Also bei mir im Schein steht nix davon, da immernoch und ab Werk gedrosselt.
Was is das? Wo bekomm ichs schnell her und wie wichtig ist es?
MBin ja etwas nervös wegen dem ganzen Kram undTüV und WErkstatt....
und wo und wie bekomme ich den neuen Schlüssel fürs Motorrad? Von der Werkstatt wohl nciht, so wie die geklungen haben....
Da steht nun "Für die umgerüstete 44 KW Version ist nach Angaben des Herstellers eine REifenbindung vorgeschrieben, die unter Ziff. 33 eingetragen werden muss[...] die Reifenfreigaben sind auf der Kawasaki Reifenbescheinungung UR5 S ersichtlich".
Ãhm...was? Also bei mir im Schein steht nix davon, da immernoch und ab Werk gedrosselt.
Was is das? Wo bekomm ichs schnell her und wie wichtig ist es?
MBin ja etwas nervös wegen dem ganzen Kram undTüV und WErkstatt....
und wo und wie bekomme ich den neuen Schlüssel fürs Motorrad? Von der Werkstatt wohl nciht, so wie die geklungen haben....