16.07.2007, 10:15
Hättest dich nach dem 01.04.06 mit dem unterhalten sollen! seit dem gilt nämlich: "Das anbringen einer Unterbodenbeleuchtung ist selbst dann verboten, wenn diese nur im stand einzuschalten ist...."
Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig (vgl. § 49a StVZO).
Die Liste möglicher Folgen umfasst:
* Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
* Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> Gutachterkosten
* Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €)
* Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall
* Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall
* unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 €
Hier mal ein Link für die unbelehrbaren
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434">http://www.dekra.de/dekra/content/show. ... nodeid=434</a><!-- m -->
Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig (vgl. § 49a StVZO).
Die Liste möglicher Folgen umfasst:
* Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
* Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> Gutachterkosten
* Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €)
* Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall
* Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall
* unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 €
Hier mal ein Link für die unbelehrbaren
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434">http://www.dekra.de/dekra/content/show. ... nodeid=434</a><!-- m -->
