23.08.2007, 17:48
Ja klar musst du als Führer von Kraftfahrzeugen (hehe, Amtsdeutsch) jederzeit dein Fahrzeug bei einem plötzlich auftretendes Hindernis anhalten können. Da wird jeder Fahrer nach §1 StVO verdonnert.
Dennoch hat sich der Typ als Fußgänger im Straßenverkehr, und er fährt ja wohl auch ein KFZ, falsch verhalten.
Bei einem größeren Schaden würde ich es darauf ankommen lassen, und gegen Ihn eine Schadensersatzforderung stellen.
Mit ´ner Rechtschutzversicherung, zur Durchsetzung seiner Schadensersatzansrüche mit einem Anwalt, wär das zumindest finanziell kein Problem, aber ohne lass es mal lieber.
Gruß
Wepps
Dennoch hat sich der Typ als Fußgänger im Straßenverkehr, und er fährt ja wohl auch ein KFZ, falsch verhalten.
Bei einem größeren Schaden würde ich es darauf ankommen lassen, und gegen Ihn eine Schadensersatzforderung stellen.
Mit ´ner Rechtschutzversicherung, zur Durchsetzung seiner Schadensersatzansrüche mit einem Anwalt, wär das zumindest finanziell kein Problem, aber ohne lass es mal lieber.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling