18.12.2007, 18:35
@Torfmull, ich sehe das genau so, durch den Vorwurf der Nötigung wurde das Gericht in diese Richtung tätig, zu prüfen ob dies eine war, Verkehrgefährdung wäre hier der richtige Ansatz gewesen, aber wer weiß das immer schon im Voraus, wie die Anzeige heißen muss.
Das ist wie mit den Versicherungen, fehlt ein wichtiges Wort in der Schadensbeschreibung gibt es unter Umständen keine Flocken
Ich frage mich was für eine lahme Hütte der Biker gefahren sein muss, das ein Auto es wagen konnte ihn gleich nach der Kreuzung zu überholen, wars ein Mofa ?
Das ist wie mit den Versicherungen, fehlt ein wichtiges Wort in der Schadensbeschreibung gibt es unter Umständen keine Flocken
Ich frage mich was für eine lahme Hütte der Biker gefahren sein muss, das ein Auto es wagen konnte ihn gleich nach der Kreuzung zu überholen, wars ein Mofa ?

