18.12.2007, 21:23
wepps\;p=\"56171 schrieb:Hier noch mal was zur Nötigung im Straßenverkehr
Gruß
Wepps
Genau, und da steht ja: Häufig reagiert der Genötigte aus Wut und Verärgerung mit "Verkehrsunterricht", in dem er beispielsweise den verkehrswidrig Überholenden ebenfalls überholt und anschließend ausbremst.
Nötigungsmittel: überholen und ausbremsen Nötigungserfolg: Verkehrserziehung....
Genau das trifft es, von daher kann es keine Nötigung sei, wenn der Pkw Fahrer "lediglich" schneller sein will und sich dann an der Verengung "rücksichtslos" verhält und dadurch den Kradfahrer abdrängt... wäre tatsächlich ein Musterbeispiel für Gefährdung des Straßenverkehrs!!! [Bild: http://www.smilieportal.de/smilies/schilder/4.gif]
Grüße, Sascha


