19.12.2007, 11:57
GL_Corona\;p=\"56197 schrieb:Zitat:Schneiden nach Überholvorgang
Wer einen anderen überholt und zu dicht vor ihm wieder einschert, begeht eine Nötigung, wenn er dabei den anderen "schneidet". Das ist nicht schon dann der Fall, wenn dabei der nötige Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Die für eine Nötigung notwendige Intensität ist erst dann erreicht, wenn der "Geschnittene" stark reagieren, also beispielsweise hart abbremsen muß, um eine direkte Gefahr für sich und sein Fahrzeug oder für sonstige Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
wepps, auf deinem Link ist das schon recht gut geschildert, aber das Gericht sah es doch wohl anders![]()
An einer Nötigung könnte was dran sein, aber wo haben die diese Erklärung her? Scheint nicht so Gesetzkonform zu sein wie man glauben sollte.
Hi, das meinte ich ja auch mit dem "Titel". Wie es auch sch KLE-Driver sagte: "Möchte nicht wissen, wie LG/OLG entschieden hätten, wenn es andersherum gewesen wäre..... ".
Man kann dem Richter hier nichts unterstellen, aber meiner Meinung nach mag auch dieser Richter keine Biker.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

