22.01.2008, 23:29
wepps\;p=\"59755 schrieb:Gilli\;p=\"59751 schrieb:Wenn alles nicht hilf, erstattest du Anzeige gegen Fa. Showservice & Libri Limited & Co. KG, 88709 Meersburg , wegen Betrug , da Sie ihre Leistungen nicht erbracht haben und sich auch auf dein Einschreiben nicht melden .
Gruß Gilli
Daher meinte ich ja auch wenn alles nicht fruchtet hilft nur noch eine Klage übers zuständige Amtsgericht.
Gruß
Wepps
Moinsen,
man muss hier Zivil- und Strafrecht unterscheiden.
Ein Strafverfahren kann durch das zuständige Amtsgericht zu einer Verurteilung des Veranstalters führen und ein guter Richter kann da auch eine Rückzahlung im Urteil festlegen... ist aber nicht unbedingt die Regel... Bei Massenklagen passiert so etwas schon mal!!
Die Zivilklage fordert den Betrag ein, den man vorher entrichtet hat, nebst zusätzlichen Kosten für Schriftverkehr, Anwalt, ... und führt nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung.
Ich würde erst einmal den zivilen Klageweg eingehen... Strafanzeige kann man immer noch einreichen, für einen Strafantrag hat man nach dem Ereignis im Allgemeinen 3 Monate Zeit...
Leider ist im Internet kein Hinweis anderer Geschädigter zu finden... Allerdings kann man sich auch an die zuständige Polizeidienststelle am Sitz des Veranstalters wenden und hier mal auf die freundliche Art und Weise nachfragen, ob weitere derartige Anzeigen vorliegen...
Grüße, Sascha


