11.04.2006, 13:15
Betroffen sind: Motorräder, Roller, Leichtkrafträder, Trikes und Quads, 2- und 4-Takter, ab 50 ccm mit einer Erstzulassung nach dem 01. 01.1989.
Die Abgasuntersuchung findet zusammen mit der Hauptuntersuchung beim TÜV, DEKRA, GTU etc. statt. Oder in einer dafür zugelassenen Werkstatt, wobei man dann den Prüfbericht zur HU vorlegt. Es darf aber max. 1 Monat zwischen AU und HU liegen. Es gibt weiterhin nur eine Prüfplakette für beides, d.h. keine Abgasunteruschung -> keine TÜV Plakette.
Die AU (oder AUK, oder UU, oder wie auch immer man sie nennen will)wird aber erst mit der nächsten Hauptuntersuchung fällig, man muss also nicht sofort zur AU.
Gemessen wird der CO-Gehalt der Abgase je nachdem ob mit geregeltem KAT oder ohne bzw. mit ungegeregeltem KAT.
-> geregelter KAT: Messung im erhöhten Leerlauf, Grenzwert: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe
-> ohne/ ungeregelter KAT: Messung im einfachen Leerlauf, Grenzwert: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe.
WICHTIG: Für Motorräder, bei denen original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden, gelten die Grenzwerte für die KAT Version!
Zusatzkosten: Da schwanken die Angaben von 17-37EUR, wohl auch regional abhängig und von der durchführenden Stelle (TÜV, Dekra, Werkstatt...)
Die Abgasuntersuchung findet zusammen mit der Hauptuntersuchung beim TÜV, DEKRA, GTU etc. statt. Oder in einer dafür zugelassenen Werkstatt, wobei man dann den Prüfbericht zur HU vorlegt. Es darf aber max. 1 Monat zwischen AU und HU liegen. Es gibt weiterhin nur eine Prüfplakette für beides, d.h. keine Abgasunteruschung -> keine TÜV Plakette.
Die AU (oder AUK, oder UU, oder wie auch immer man sie nennen will)wird aber erst mit der nächsten Hauptuntersuchung fällig, man muss also nicht sofort zur AU.
Gemessen wird der CO-Gehalt der Abgase je nachdem ob mit geregeltem KAT oder ohne bzw. mit ungegeregeltem KAT.
-> geregelter KAT: Messung im erhöhten Leerlauf, Grenzwert: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe
-> ohne/ ungeregelter KAT: Messung im einfachen Leerlauf, Grenzwert: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe.
WICHTIG: Für Motorräder, bei denen original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden, gelten die Grenzwerte für die KAT Version!
Zusatzkosten: Da schwanken die Angaben von 17-37EUR, wohl auch regional abhängig und von der durchführenden Stelle (TÜV, Dekra, Werkstatt...)