25.05.2008, 16:37
also:
Auf dem Rahmen ist die fahrgestellnr, die allein ist registriert.
der rahmennr ist ja der Brief zugeordnet wo du als g halter eingetragen bist.
wechselst du also den rahmen, dann ist das so als wechselst du das komplette motorrad, d.h. du musst debn brief von den neuem rahmen haben, und damit dann die Maschine ummelden.
du kannst auch leider nicht hergehen und den tüv vom altem mop übernehmen.
auch hier gilt dann der tüv von dem rahmen vorher.
wenn du den rahmen tauschst ist das also so als hättest du ein komplett anderes mopped.
wird ja auch viel gemacht, zxr klauen, rahmen besorgen, umschrauben, legales mopped.
hast du für denneuen rahmen keine papiere, dann bleibt dir nur volgendes:
unbedenklichkeitsbescheinigung beim straßenverkehsammt holen,das maschine nicht geklaut,und damit bei der zulassungsbehörde das möp anmelden.
LG; Philipp
Auf dem Rahmen ist die fahrgestellnr, die allein ist registriert.
der rahmennr ist ja der Brief zugeordnet wo du als g halter eingetragen bist.
wechselst du also den rahmen, dann ist das so als wechselst du das komplette motorrad, d.h. du musst debn brief von den neuem rahmen haben, und damit dann die Maschine ummelden.
du kannst auch leider nicht hergehen und den tüv vom altem mop übernehmen.
auch hier gilt dann der tüv von dem rahmen vorher.
wenn du den rahmen tauschst ist das also so als hättest du ein komplett anderes mopped.
wird ja auch viel gemacht, zxr klauen, rahmen besorgen, umschrauben, legales mopped.
hast du für denneuen rahmen keine papiere, dann bleibt dir nur volgendes:
unbedenklichkeitsbescheinigung beim straßenverkehsammt holen,das maschine nicht geklaut,und damit bei der zulassungsbehörde das möp anmelden.
LG; Philipp
