13.06.2008, 16:38
Wer hätte das gewusst :
Zitat:Woran erkenne ich, ob eine lichttechnische Einrichtung erlaubt ist?gefunden TÜV Nord
Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. Sie erkennen dies an dem entsprechenden Genehmigungszeichen, das aus der Genehmigungsnummer und dem Zeichen der Genehmigungsbehörde besteht.
Beispiel 1: Die Länderkennung 4 zeigt, dass dieses Bauteil in den Niederlanden genehmigt wurde. Das E weist auf eine ECE-Regelung hin.
Beispiel 2: Das Bauteil wurde genehmigt auf der Grundlage einer EU-Richtlinie in Deutschland (dafür steht die Länderkennung â1").
Alle am Fahrzeug angebrachten, lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden.
Was will der Gesetzgeber nicht sehen?
Nicht zugelassen sind lichttechnische Einrichtungen, wie
* Unterbodenbeleuchtung
* hinter den Scheiben angebrachte Christbäume
* [glow=red]Leuchtdioden[/glow]
* Lichterketten mit Dauerlicht, umlaufendem oder blinkendem Licht,
* Namensschriftzüge des Fahrers
* Schriftzüge als Reklame oder ähnliches.