31.07.2008, 17:15
Tja, da bewegt man sich immer auf einem schmalen Grat.
Sicherlich könnte ein verursachter Unfall deinerseits wegen 1 cm zu kurzem Abstand der Blinker schwierig im kausalem Zusammenhang mit dem Verschulden des Unfall zu beweisen sein, jedoch entspricht es nicht den Vorschriften.
Gruß
Wepps
Sicherlich könnte ein verursachter Unfall deinerseits wegen 1 cm zu kurzem Abstand der Blinker schwierig im kausalem Zusammenhang mit dem Verschulden des Unfall zu beweisen sein, jedoch entspricht es nicht den Vorschriften.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

