08.08.2008, 20:47
MrCoffee\;p=\"82722 schrieb:zu. 4.
Kriegst den Schrieb vom TÜV, den musst du mitführen weil auf dem vermerkt, dass es so in Ordnung ist und die Ãnderung NUR bei der nächsten Ãnderung des Scheins/Briefs eingetragen werden muss (also bei Umzug oder wenn du dir eh was anderes eintragen lassen musst, sonst nicht)
Gruß
Moin
Soo ist es!