01.05.2006, 16:53
gismo75\;p=\"11122 schrieb:1.Brauche ich für vorne und Hinten diese Kawaabdeckungen?Direkt brauchen wirst du die hinten nicht, aber es sieht besser aus, wenn du hinten auch welche verwendest, da du ja 2 Löcher je Blinker im Spritzschutz hast und somit eines übrig bleiben würde.
gismo75\;p=\"11122 schrieb:bzw welche bestellnummer haben die und wieviele werden benötigt?Welche Bestellnummer die jetzt haben weiß ich leider auchnicht, ich habe die im Louis-Shop nach"Augenmaß" gekauft (und das waren sogar die richtigen ). Denk aber daran, daß du 2 verschiedene Sätze von den Blinkern selber brauchst (VL+HR und VR+HL).
Ich denke mal nur für vorne , da die Blinker hinten ja anders verbaut sind oder?
gismo75\;p=\"11122 schrieb:2.Da es ja keine LED Blinker sind , kann ich die ohne weiterses tauschen, ohne noch einen Blinkergeber einzubauen?Ne, aber du musst die Kabel von den Blinkern verlängern, da die originalen längere Kabel hatten und somit die Steckerverbindung zu weit hinten ist (normale Lüsterklemmen reichen da aus, wenn du diese mit Isolierband abdichtest), besser aussehen wird es allerdings wenn du "richtige" Steckverbindungen benutzt, aber wersieht das schon unter der Sitzbank.
gismo75\;p=\"11122 schrieb:3.Wie Lang muss denn die Armlänge sein, es gibt Armlänge 20 mm oder 40 mm.Die Armlänge hängt von deiner Kennzeichenbreite ab, sofern du den originalen Kennzeichenhalter benutzt. Muß halt einfach mal nach ob die 20mm Armlänge bei dir ausreicht, damit die Blinker vollständig vor dem Kennzeichen hervorgucken (also das Blinkerglas muß vollständig hervorgucken).
gismo75\;p=\"11122 schrieb:4.Passt das mit der gewindelänge ca. 20 mm langes M10 Gewinde?Das mit der Gewindelänge passt (wenn auch knapp).
gismo75\;p=\"11122 schrieb:5.Die Blinker haben ein E-Prüfzeichen reicht das oder muss ich die Blinker dennoch eintragen lassen?reicht.
gismo75\;p=\"11122 schrieb:Und vorallem wenn ich die Tausche , passen dann überhaupt die maße , die die blinker dann von den leuchten weg sein müssen?Der Tüv hatte bei mir nichts zu beanstanden.
Also so das ich damit auch legal fahren darf??
gismo75\;p=\"11122 schrieb:Danke schon mal für eure Antworten..Gern geschehn
Gruß, Holle.