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Benötige Gutachten für den TÜV nach Entdrosselung
#1
Hallo,
Ist hier im Forum vielleicht nicht ganz richtig, ich frag aber mal trotzdem:

Ich habe für meinen Bruder eine Zephyr 550, Bj. 91, entdrosselt.

Als er dies beim TÜV eintragen wollte, wurde ihm gesagt, dass er hierfür ein Gutachten bräuchte, da die Originaldaten (50 PS) nicht in seinem Brief stehen würden, das Motorrad im Urzustand gedrosselt gewesen sei.
Das Motorrad wurde vorher vom Vorbesitzer bereits von 20 PS auf 27 PS entdrosselt, diese Werte stehen auch im Brief.

Jetzt meine Frage:

Hat einer von euch irgendeine Adresse, wo man solche Bescheinigungen bekommen kann?

Habe bereits eine Email an <!-- e --><a href="mailto:info@kawasaki.de">info@kawasaki.de</a><!-- e --> geschickt, jedoch bisher keine Antwort erhalten.

Gruߟ
Nic.
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Benötige Gutachten für den TÜV nach Entdrosselung - von Nic.1701 - 18.09.2008, 11:29
[Kein Betreff] - von wepps - 18.09.2008, 11:40

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