14.12.2008, 13:23
eydoar\;p=\"92310 schrieb:Wie meinst du das: der Anbau ist nich prüf- oder eintragungspflichtig? ich dachte ein verkleidungsteil muss grundsätzlich eingetragen werden...
Gruß micha
Moinsen,
es gibt Anbauteile, die haben vom Hersteller eine ABE. Da hat sich der Hersteller die Mühe gemacht und ein kostenintensives Prüfverfahren eingeleitet. Das sieht man z.B. bei Verkleidungsscheiben von MRA und PUIG, die eigentlich nur mit ABE kommen. Die sind dann nach deutschen Recht getestet.... und können ohne weiteren Eintragungen angebaut werden. Die Bauteile haben dann dann auch eine KBA Nummer (Kraftfahrbundesamt).
Andere Hersteller bekommen für diverse Bauteile nur ein Prüfgutachten, das als Grundlage für den TÜV Prüfer dienen soll, eine Abnahme bzw. die Eintragung vorzunehmen.
Das hat damit zu tun, inwiefern die Genehmigungsstelle solcher Bauteile es wertet, ob diese Bauteile ohne weitere Prüfung angebaut werden können, oder nicht.
Nochmals: was hast Du denn in Deiner Abdeckung eingeprägt??? Irgendetwas muss da ja stehen, um einen Vergleich mit einer Bescheinigung zu ermöglichen.
Achso.... um nun alles zu verwirren. Es gibt natürlich auch die sogenannten EG- Baumusterbescheide (E- Genehmigungen). Findet man zumeist auf nicht- serienmäßigen Abgasanlagen (Sporttöpfe). Hier verpflichtet sich der Hersteller, ein im Eu- Gebiet geprüftes Baumuster genau nach diesem zu bauen. Der Halter des Fahrzeuges ist dann aber für die Einhaltung der geltenden Richtlinien (z.B. die Lautstärke einer Abgasanlage) verantwortlich...
Grüße, Sascha


