15.05.2006, 07:42
Prinzipiell ist ja nach deinen Beschreibungen ein Schaden entstanden. Außerdem konntest weder du noch die Gegnerin das kurz nach dem Zusammenstoss sicher beurteilen. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht wäre meiner Meinung nach nicht illegitim.
Schon kackendreist. Wer weiß, vielleicht hat sie auch ehrlichen Gewissens garnicht mitbekommen, dass sie da jemanden angenockt hat - was natürlich trottzdem geklärt werden sollte.
Gab es eine Verständigung mit Gesten kurz nach dem Zusammenstoß?
Schon kackendreist. Wer weiß, vielleicht hat sie auch ehrlichen Gewissens garnicht mitbekommen, dass sie da jemanden angenockt hat - was natürlich trottzdem geklärt werden sollte.
Gab es eine Verständigung mit Gesten kurz nach dem Zusammenstoß?