09.02.2009, 11:52
Mal gucken, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen:
Ich hab ja auch noch so ein ähnliches Gerät rumstehen. Da sind die Eigentümer nur im nichtamtlichen Teil der Betriebserlaubnis eingetragen. Wenn Du diese hast, kannst dich reinschreiben und das Ding verkaufen.
Du müsstest aber noch eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1) haben, da müsstest Du, bzw. der Letzte auf den die Kiste zugelassen war drin stehen. Wenn Du das Teil verkaufst, wird eine Neue ausgestellt, in der dan derjenige drinsteht, der das Bike kauft, bzw. zulässt.
Zur Absicherung einen Kaufvertrag abschließen, in dem drin steht, dass Du der derzeitige Eigentümer bist.
Fertig
Gruß Roman
Ich hab ja auch noch so ein ähnliches Gerät rumstehen. Da sind die Eigentümer nur im nichtamtlichen Teil der Betriebserlaubnis eingetragen. Wenn Du diese hast, kannst dich reinschreiben und das Ding verkaufen.
Du müsstest aber noch eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1) haben, da müsstest Du, bzw. der Letzte auf den die Kiste zugelassen war drin stehen. Wenn Du das Teil verkaufst, wird eine Neue ausgestellt, in der dan derjenige drinsteht, der das Bike kauft, bzw. zulässt.
Zur Absicherung einen Kaufvertrag abschließen, in dem drin steht, dass Du der derzeitige Eigentümer bist.
Fertig
Gruß Roman
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
als ein Leben lang tot