09.02.2009, 12:31
Zitat:Mal gucken, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen:
Ich hab ja auch noch so ein ähnliches Gerät rumstehen. Da sind die Eigentümer nur im nichtamtlichen Teil der Betriebserlaubnis eingetragen. Wenn Du diese hast, kannst dich reinschreiben und das Ding verkaufen.
Du müsstest aber noch eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1) haben, da müsstest Du, bzw. der Letzte auf den die Kiste zugelassen war drin stehen. Wenn Du das Teil verkaufst, wird eine Neue ausgestellt, in der dan derjenige drinsteht, der das Bike kauft, bzw. zulässt.
Zur Absicherung einen Kaufvertrag abschließen, in dem drin steht, dass Du der derzeitige Eigentümer bist.
Fertig
Gruß Roman
also kann ich da ohne weiteres meinen Namen eintragen? soll das -in Deutschland- wirklich so einfach gehen? muss da ausser namen noch was andres rein? Adresse oder so ähnlich?
der Teil 1 ist der Fahrzeugschein ne? (stell mich heute wieder doof an)
In Rust We Trust 
Letzte Waschung Ansbach 2011
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1. Platz weiteste Anreise Hage *1111km* & Hager GPZ Cup´11
"Wenn die Welt nur aus Landmessern bestünde - Sie wäre eine bessere!"
Rex - Bayerntreffen 2014

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