Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fahrzeugbrief/EG-Typenbescheinigung
#3
Zitat:Mal gucken, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen:
Ich hab ja auch noch so ein ähnliches Gerät rumstehen. Da sind die Eigentümer nur im nichtamtlichen Teil der Betriebserlaubnis eingetragen. Wenn Du diese hast, kannst dich reinschreiben und das Ding verkaufen.
Du müsstest aber noch eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1) haben, da müsstest Du, bzw. der Letzte auf den die Kiste zugelassen war drin stehen. Wenn Du das Teil verkaufst, wird eine Neue ausgestellt, in der dan derjenige drinsteht, der das Bike kauft, bzw. zulässt.
Zur Absicherung einen Kaufvertrag abschlieߟen, in dem drin steht, dass Du der derzeitige Eigentümer bist.
Fertig
Gruߟ Roman

also kann ich da ohne weiteres meinen Namen eintragen? soll das -in Deutschland- wirklich so einfach gehen? muss da ausser namen noch was andres rein? Adresse oder so ähnlich?

der Teil 1 ist der Fahrzeugschein ne? (stell mich heute wieder doof an)
In Rust We Trust Pray
Letzte Waschung Ansbach 2011
____________________________________________________________________
1. Platz weiteste Anreise Hage *1111km* & Hager GPZ Cup´11

"Wenn die Welt nur aus Landmessern bestünde - Sie wäre eine bessere!"
Rex - Bayerntreffen 2014
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von kle-driver - 09.02.2009, 11:52
[Kein Betreff] - von tunnelratte - 09.02.2009, 12:31
[Kein Betreff] - von kle-driver - 09.02.2009, 12:46
[Kein Betreff] - von Rubino - 09.02.2009, 13:08
[Kein Betreff] - von kle-driver - 09.02.2009, 14:02
[Kein Betreff] - von Rubino - 09.02.2009, 14:13
[Kein Betreff] - von kle-driver - 09.02.2009, 14:16
[Kein Betreff] - von screwdriver - 09.02.2009, 20:17
[Kein Betreff] - von kle-driver - 10.02.2009, 10:35
[Kein Betreff] - von tunnelratte - 10.02.2009, 14:39
[Kein Betreff] - von kle-driver - 10.02.2009, 15:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste