09.02.2009, 20:17
Hi,
die 125er werden in der Regel ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 verkauft. Dafür gibts die EG-Konformitätserklärung oder Übereinstimmungsbescheinigung, die alle erforderlichen Daten enthält. Die Dinger sehen bisweilen recht abenteuerlich aus. Die Zulassungsstelle vermerkt da drauf meistens - oft handschriftlich - das keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgegeben wurde, schreibt einfach das Kennzeichen drauf und kloppt nen Stempel drunter. So war das seinerzeit bei meiner Honda VT 125. Aufgrund der Daten in der Übereinstimmungsbescheinigung wird dann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt. Hoffe, damit ist dir geholfen.
Schöne Grüße aus Oberhausen
die 125er werden in der Regel ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 verkauft. Dafür gibts die EG-Konformitätserklärung oder Übereinstimmungsbescheinigung, die alle erforderlichen Daten enthält. Die Dinger sehen bisweilen recht abenteuerlich aus. Die Zulassungsstelle vermerkt da drauf meistens - oft handschriftlich - das keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgegeben wurde, schreibt einfach das Kennzeichen drauf und kloppt nen Stempel drunter. So war das seinerzeit bei meiner Honda VT 125. Aufgrund der Daten in der Übereinstimmungsbescheinigung wird dann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt. Hoffe, damit ist dir geholfen.
Schöne Grüße aus Oberhausen
Es grüßt der Schraubenfahrer
[Bild: http://img74.imageshack.us/img74/6610/sc...verrm4.jpg]
GPZ 500 S, EZ:2003, grundiert
GPZ 500 S, EZ:1994, reinweiß
[Bild: http://img74.imageshack.us/img74/6610/sc...verrm4.jpg]
GPZ 500 S, EZ:2003, grundiert
GPZ 500 S, EZ:1994, reinweiß