10.02.2009, 10:35
screwdriver\;p=\"97465 schrieb:Hi,
die 125er werden in der Regel ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 verkauft. Dafür gibts die EG-Konformitätserklärung oder Übereinstimmungsbescheinigung, die alle erforderlichen Daten enthält. Die Dinger sehen bisweilen recht abenteuerlich aus. Die Zulassungsstelle vermerkt da drauf meistens - oft handschriftlich - das keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgegeben wurde, schreibt einfach das Kennzeichen drauf und kloppt nen Stempel drunter. So war das seinerzeit bei meiner Honda VT 125. Aufgrund der Daten in der Übereinstimmungsbescheinigung wird dann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt. Hoffe, damit ist dir geholfen.
Schöne Grüße aus Oberhausen
Hm, ich weiß ja nicht, wann das bei Dir war, aber ich habe den Teil 1 dal liegen, ausgestellt 06/2008
Aber wie gesagt, die Zulassungsstelle weiß mit Sicherheit Rat
Lieber 5 Minuten feig,
als ein Leben lang tot
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